Bei der individuellen Berufsorientierung während der Unterrichtszeit handelt es sich um eine schulbezogene Veranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler sind in gleicher Weise gem. § 175 Abs. 5 Z1 ASVG iVm § 13 b SchUG krankenversichert wie beim Unterricht im Klassenzimmer oder auf Exkursion.